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Bundesrat genehmigt Abkommen mit Thailand für den Klimaschutz

An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat ein bilaterales Abkommen mit Thailand genehmigt, das dem Klimaschutz dient. Der Vertrag schafft die Rahmenbedingungen, damit die Schweiz in Thailand Klimaschutz-Projekte zur Verminderung der CO2-Emissionen umsetzen kann. Die erreichten Emissionsverminderungen kann sie an ihr Reduktionsziel anrechnen. Die Schweiz hat bereits ähnliche Abkommen mit Peru, Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica abgeschlossen.

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Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel will die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris erlaubt es den Staaten aber auch, Klimaziele durch Klimaprojekte im Ausland zu erreichen. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.

Am 20. Oktober 2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; danach folgten ähnliche Abkommen mit Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica. An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat nun eine weiteres solches Abkommen mit Thailand genehmigt. Er ermöglicht es der Schweiz, im südostasiatischen Land CO2-Emissionen über Klimaschutz-Projekte zu reduzieren. Die Stiftung KliK will in einem ersten Projekt unter dem Abkommen in der Hauptstadt Bangkok ein Netz von Elektrobussen einführen.

Strenge Normen beim Umweltschutz und den Menschenrechten

Mit diesen Abkommen hat die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte eingeführt. Er umfasst strenge Auflagen für den Umweltschutz und Normen für den Schutz der Menschenrechte. Zudem stellen die Abkommen sicher, dass die erreichten Emissionsverminderungen nicht doppelt (dem Geber- und Empfängerland) angerechnet werden können. Es wird laufend überprüft, ob die Projekte den festgelegten Kriterien entsprechen.

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